Bergedorf
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Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die Wohneinrichtung der Georg-Behrmann-Stiftung bietet bei Bedarf auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an.

In den folgenden Situationen wird von der Pflegekasse Kurzzeitpflege genehmigt:

  • im Anschluss an einen stationären Krankenhaus­aufenthalt
  • als Überbrückung bis die häusliche Pflege organisiert ist (z.B. nach einem Krankenhaus­aufenthalt)
  • oder um eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation zu ermöglichen, wenn zum Beispiel
    • der oder die pflegende Angehörige Urlaub nimmt oder erkrankt,
    • bei Überforderung der Pflegeperson, oder
    • bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheits­zustandes des oder der Pflegebedürftigen.
  • Schaffung von Freiräumen

    Die Kurzzeitpflege hat das Ziel, in der familiären Pflegesituation Freiräume zu schaffen und die Angehörigen bei den oftmals schwierigen und verantwortungs­vollen Aufgaben zu entlasten.

Die Pflegekasse übernimmt pro Kalenderjahr Kurzzeitpflege für maximal 56 Tage und zahlt einen Zuschuss zu den Pflegekosten von maximal 3.539,00 € wenn der Pflegegrad 2-5 vorliegt.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind vom Pflegegast selbst zu tragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse auch über die Möglichkeit der Übernahme von Eigenanteilen bei Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege aus dem Budget der Entlastungsleistungen für Ihren Angehörigen.

Liegt keine Pflegeeinstufung vor, so trägt der Kurzzeitpflegegast sämtliche Kosten für den Aufenthalt selbst.

Wir beraten Sie gerne persönlich unverbindlich zu Kosten und Modalitäten.

Telefonisch: 040 – 724 -184 0

oder

Zum Kontaktformular

Kontakt

Georg-Behrmann-Stiftung
Justus-Brinckmann-Str. 60
21029 Hamburg

Wohneinrichtung
Tel.: 040 / 72 41 84 0
Fax: 040 / 72 41 84 19

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